Rentenanpassung zum 1.7.2018

Rentenanpassung

Die gesetzlichen Sozialversicherungsrenten werden alljährlich auf Basis der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen angepasst. Für 2018 beträgt die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung 2,93 % in den alten Ländern und 3,06 % in den neuen Ländern. Unter Berücksichtigung weiterer Faktoren ergeben sich zum 1.7.2018 folgende Rentenanpassungen: In den alten Bundesländern steigen die Renten um 3,22 %, in den neuen Bundesländern um 3,37 %. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 95,8 % (bisher 95,7 %) des aktuellen Rentenwerts West.

Stand: 27. Juni 2018

Bild: highwaystarz - Fotolia.com

Sie wünschen mehr Informationen zu diesem Thema? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie noch heute Ihren Steuerberater in Ulm!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.